Warum ist eine Hundehaftplfichtversicherung für alle Rassen so wichtig?
Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Sie bestehen mit uns allerlei spannende Abenteuer und sind immer für uns da. Dennoch können unsere Lieblinge auch schnell Schäden verursachen, die hohe Kosten nach sich ziehen. Für diesen Fall sollten sich Hundebesitzer unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung zulegen. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, dass Hundebesitzer laut BGB der sogenannten Gefahrenhaftung unterliegen. Das bedeutet: Sollte Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür finanziell gerade stehen. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert Sie in diesem Fall finanziell ab.
Welche Hundehalterhafpflichtversicherung ist für mich die richtige?
Wir empfehlen Ihnen die besonders günstige und gleichwohl leistungsstarke Hundehalterhaftpflichtversicherung der Baden-Badener Versicherung. Diese zeichnet sich durch folgende Highlights aus:
- 3 Mio oder 10 Mio pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Keine Selbstbeteiligung
- Auslandsaufenthalt bis 2 Jahre mitversichert
- Welpen bis zu 3 Monaten kostenlos eingeschlossen
- Unschlagbarer, rabattierter Preis
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
Was ist bei dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist sind bei dieser Haftpflichtverischerung
- Personenschäden,
- Sachschäden und Vermögensschäden
Die Versicherungssummen betragen bei dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung 3.000.000 Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden oder 10.000.000 Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Besonderheiten dieser Versicherung
Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich Auslandsdeckung bis zu zwei Jahren
- ungewollter Deckakt
- Anspringen oder Beißen eines Hundes
- Hundewelpen des versicherten Hundes bis drei Monate nach der Geburt
- Halter und Hüter von zahmen Tieren
Besonderheiten der Vertragsgestaltung dieser Hundehaftpflichtversicherung
Der Versicherer gewährt einen beitragsfreien Versicherungsschutz vom Eingang des Antrages beim Versicherer bis zum nächsten Ersten des dem Antragseingang folgenden Monat. Der erste Beitrag wird also immer am jeweils Ersten eines Monats fällig.Ausserdem hat der Versicherungsnehmer ein tägliches Kündigungsrecht.

