Ursprünglich war der Strauß
in Afrika und, früher, in Westasien beheimatet. Aber
auch in unseren Gefilden ist es immer häufiger anzufinden.
Dann allerdings nicht frei lebend, sondern in der Haltung.
Es wird gerne als Zug- und Reittier genutzt,
aber auch immer öfter einfach nur so gehalten. Seine
Eier gelten als Delikatesse.
Allerdings sollte man die Gefahr, die mitunter
von den Tieren ausgehen kann, nicht unterschätzen. Vor
allem die Hähne können während der Brutzeit
angriffslustig sein. Wenn ein Mensch von diesen Tieren getreten
wird, kann die Wucht, vor allem aber die scharfen Krallen,
durchaus auch zum Tode führen. Zumindest aber schwer
bis sehr schwer verletzen.
Das ist einer der Gründe, warum der
Halter von diesen Tieren eine Straußenhaftpflicht
haben sollte. Es sind große, starke und schnelle Tiere,
die auch erheblichen Schaden anrichten können! Stellen
sie sich nur mal vor, so ein mächtiges Tier würde
vor ein Auto laufen…..
Die Straußenhaftpflicht richtet sich
an private Halter von Straußenvögel, die nicht
zu Zuchtzwecken gehalten werden.
Versicherbar sind:
Strauße, Emus, Nandus und sonstige
Laufvögel
Empfehlung zur Straussenhaftpflicht:
Straussenhaftpflicht
bei GutGuenstigVersichert.de
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