Straussenhaftpflicht im Vergleich: Information zur Straussenhaftpflicht

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Topline-Versicherungen: Straussenhaftpflicht

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Ursprünglich war der Strauß in Afrika und, früher, in Westasien beheimatet. Aber auch in unseren Gefilden ist es immer häufiger anzufinden. Dann allerdings nicht frei lebend, sondern in der Haltung.

Es wird gerne als Zug- und Reittier genutzt, aber auch immer öfter einfach nur so gehalten. Seine Eier gelten als Delikatesse.

Allerdings sollte man die Gefahr, die mitunter von den Tieren ausgehen kann, nicht unterschätzen. Vor allem die Hähne können während der Brutzeit angriffslustig sein. Wenn ein Mensch von diesen Tieren getreten wird, kann die Wucht, vor allem aber die scharfen Krallen, durchaus auch zum Tode führen. Zumindest aber schwer bis sehr schwer verletzen.

Das ist einer der Gründe, warum der Halter von diesen Tieren eine Straußenhaftpflicht haben sollte. Es sind große, starke und schnelle Tiere, die auch erheblichen Schaden anrichten können! Stellen sie sich nur mal vor, so ein mächtiges Tier würde vor ein Auto laufen…..

Die Straußenhaftpflicht richtet sich an private Halter von Straußenvögel, die nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden.

Versicherbar sind:

Strauße, Emus, Nandus und sonstige Laufvögel

Empfehlung zur Straussenhaftpflicht:

Versicherungen-Empfehlung Straussenhaftpflicht bei GutGuenstigVersichert.de
 

 

Weitere Synonyme für die Straussenhaftpflicht:

Tierhaftpflicht, Straußenversicherung

 
(c) 2006 Topline-Versicherungen


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