Eine Autoversicherung
(Kfz-Versicherung) ist ebenso unabdingbar, wie das tägliche
Brot, wenn Sie ein Auto besitzen und fahren wollen. Mit der
richtigen Versicherung ist man nahezu gegen alle erdenklichen
Schäden abgesichert. Gegen Unfälle (mit und ohne
Personenschaden), Hagelschaden, Vandalismus usw.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Hierbei wird nicht nur der Schaden des Versicherten,
sondern auch der Schaden, der einem anderen durch einem Verkehrsunfall
entsteht, beglichen. Mit dieser Versicherung erreichen sie
das Minimum der zu gebenden Sicherheit.
Im Strassenverkehr lauern erhebliche Gefahren!
Wenn sie Personen oder fremde Sachen beschädigen, erreichen
sie sehr schnell eine Schadenhöhe, die sie finanziell
ruinieren kann. Allerdings ersetzt diese Teilversicherung
der Autoversicherung
nur Schäden, die sie anderen zufügen. Eingeschlossen
auch die Schäden, die sie ihren Mitfahrern zufügen.
Wobei eine Zusatz-Versicherung Sinn macht!
Die KFZ-Haftpflicht
leistet z.B.
- Heilungskosten bei Personenschäden
- Renten bei Invalidität
- Reparaturen an anderen Fahrzeugen und/oder Objekten
Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko)
Dieses ist eine Versicherung gegen Schäden
am Fahrzeug des Versicherten. Die Teilkasko-Versicherung tritt
dafür ein, wenn z.B. ihr Fahrzeug gestohlen wird, sie
eine unangenehme Begegnung mit einem Reh haben oder das vor
her fahrende Fahrzeug eine Stein gegen ihre Windschutzscheibe
schleudert. Also dann, wenn sie schuldlos in die Situation
geraten. Die Teilkaskasko tritt ein für:
- Diebstahl
- Brand, Explosion
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Glasbruch
- Unfälle mit Haarwild
- Maderbiss
- Kurzschluss
Die Vollkasko-Versicherung
schließt die Teilkasko mit ein und
versichert sie ferner, wenn sie mal selbst einen Unfall verursachen.
Diese Versicherungsart übernimmt auch den Schaden an
ihrem Fahrzeug. Ebenso mitversichert sind auch durch Vandalismus
entstandene Schäden.
Die Vollkaskoversicherung kommt außer dem oben genannten
auch noch für Schäden am eigenen Fahrzeug durch
selbstverschuldete Unfälle und Fahrerflucht auf
Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie
dieses mindestens gegen Schäden versichern, die mit Ihrem
Fahrzeug verursacht werden. Hierzu schreibt der Gesetzgeber
das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen vor.
Bei der Insassenunfallversicherung
haben Sie die Möglichkeit, Versicherungssummen für
folgende Fälle zu vereinbaren:
- für den Fall des Todes (Todesfallentschädigung)
- für den Fall dauernder Unfallfolgen (Invaliditätsentschädigung)
- für den Fall vorübergehender Unfallfolgen (Krankenhaustagegeld
mit Genesungsgeld und/oder Tagegeld)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung geht übrigens über
die Regulierung begründeter Ansprüche hinaus: Unbegründet
erhobene Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie
ab, z.B. wenn Sie für den Unfall nicht haften.
Prämienberechnung zur Kfz-Versicherung:

Empfehlung zur Kfz-Versicherung:
Kfz-Versicherung
bei Axa
Die Axa bietet günstigen Versicherungsschutz für
ihr Auto, sowohl inKfz-Haftpflicht als auch in Teilkasko und
Vollkasko.
Zur
Kfz-Versicherung der Axa
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