Hundehaftpflicht-Versicherung im Vergleich: Information zur Hundehaftpflicht-Versicherung

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Topline-Versicherungen: Hundehaftpflicht-Versicherung

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Wenn ein Hund Schaden anrichtet, haftet immer der Halter dafür! Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund vor ein Auto läuft, jemanden angreift oder sonstige Schäden anrichtet.

Ist erst einmal ein Schaden entstanden, so kann es durchaus sehr kostenintensiv für den Halter werden. Hierbei stellt sich auch nicht die Frage, ob das Tier mit Vorsatz gehandelt hat oder ob es provoziert wurde. Es ist immer der Halter, der für die „Sache“ einstehen muß.

Ebenso wie die „normale“ Haftpflicht ist es eigentlich für jeden Halter eines Hundes (ganz gleich welcher Rasse) unerlässlich, eine Haftpflichtversicherung zu haben.

Die Redewendung „aus Schaden wird man klug“ sollte hier nicht zu tragen kommen, denn…
„vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Niemand weiß, was gerade in seinem Hund vorgeht. Von daher sollte man auch immer das unvorhersehbare einkalkulieren.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von Hunden.

Versichert sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und wehrt ungerechtfertigte - wenn es sein muss, auch gerichtlich - ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.

Zum Versicherungsschutz gehört

  • die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist
  • die Wiedergutmachung des Schadens
  • die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

 

Empfehlung zur Hundehaftpflicht-Versicherung:

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Weitere Synonyme für die Hundehaftpflicht-Versicherung:

Hundehaftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflicht, Hundeversicherung

 
(c) 2006 Topline-Versicherungen


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