Wenn ein Hund Schaden anrichtet, haftet
immer der Halter dafür! Dabei spielt es keine Rolle,
ob der Hund vor ein Auto läuft, jemanden angreift oder
sonstige Schäden anrichtet.
Ist erst einmal ein Schaden entstanden, so
kann es durchaus sehr kostenintensiv für den Halter werden.
Hierbei stellt sich auch nicht die Frage, ob das Tier mit
Vorsatz gehandelt hat oder ob es provoziert wurde. Es ist
immer der Halter, der für die „Sache“ einstehen
muß.
Ebenso wie die „normale“ Haftpflicht
ist es eigentlich für jeden Halter eines Hundes (ganz
gleich welcher Rasse) unerlässlich, eine Haftpflichtversicherung
zu haben.
Die Redewendung „aus Schaden wird man
klug“ sollte hier nicht zu tragen kommen, denn…
„vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“.
Niemand weiß, was gerade in seinem Hund vorgeht. Von
daher sollte man auch immer das unvorhersehbare einkalkulieren.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
aus der Haltung von Hunden.
Versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und
wehrt ungerechtfertigte - wenn es sein muss, auch gerichtlich
- ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt
der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die
Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung
auch Rechtsschutz.
Zum Versicherungsschutz gehört
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer
zum Schadenersatz verpflichtet ist
- die Wiedergutmachung des Schadens
- die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
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