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Topline-Versicherungen: Heilpraktikerversicherung |
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Eine medizinische Versorgungslücke
stellt vor allen Dingen das Heilpraktische Verfahren dar!
Denn die vom Heilpraktiker angewendeten Heilmethoden sowie
Naturheilverfahren beim Hausarzt, werden von der gesetzlichen
Krankenversicherung
nur zum Teil oder gar nicht bezahlt. Und das, obwohl immer
mehr Menschen die bewährten (auch in der Schulmedizin
bewährten) Homöopatischen Mittel in Anspruch nehmen.
Die Heilpraktikerversicherung schließt
diese Versorgungslücke. Im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung
sind die Leistungen durch den Heilpraktiker wie z.B. schmerzstillende
Akupunktur, Hydrotherapie, Phytotherapie (Pflanzentherapie),
Naturheilkunde,
sowie verordnete Arznei- und Heilmittel Erstattungsfähig.
Folgende Leistungen sind in der Heilpraktikerversicherung
versichert:
- Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
zu 80% einschließlich der verordneten Arzneimittel,
bis 1.000 Euro pro Kalenderjahr
- Rettungsflug mit einem speziell dafür ausgerüstetem
Ambulanzflugzeug
- Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen
- Auslandsschutz, d.h. 100% der Mehrkosten bei Krankheiten
und Unfällen im Ausland
- Rücktransport aus dem Ausland bis zum Fünffachen
der Kosten eines Fluges 1. Klasse
Empfehlung zur Heilpraktikerversicherung:
Heilpraktikerversicherung
bei GutGuenstigVersichert.de
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Weitere Synonyme für die Heilpraktikerversicherung:
Heilpraktiker-Versicherung,
Heilpraktiker-Zusatzersicherung |