Die private Unfallversicherung ist notwendig, auch im Ehrenamt.
Ehrenamtlich tätige Personen stehen zwar unter dem
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung,
allerdings nur während dieser Tätigkeit.
Neu ab 1. Januar 2005: Der Begriff des Ehrenamtes wurde
neu (und relativ präzise) definiert.
Einzelheiten dazu sind nachzulesen in der Broschüre
„Zu Ihrer Sicherheit" des Bundesministeriums
für Gesundheit und soziale Sicherung
(http://www.bmgs.bund.de). Der Personenkreis, der im Ehrenamt
gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz genießt, wird
deutlich erweitert.
Kurzdefinition: Das Ehrenamt ist eine freiwillige, unentgeltliche,
regelmäßige Tätigkeit im Rahmen bestimmter
Organisationen.
Die Verbindung von Ehre und Amt wird betont. Nicht jede
freiwillige Tätigkeit steht unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Die Meinung, ab sofort sei man als ehrenamtlich Tätiger
grundsätzlich und über das Ehrenamt rund um die
Uhr gegen die finanziellen Folgen von Unfällen versichert,
ist natürlich irrig. Auch die Annahme, die gesetzliche
Absicherung im Beruf und im Ehrenamt und zusätzlich
die Freizeit-Unfallversicherung durch den Gewerkschaftsbeitrag
sei völlig ausreichend, ist falsch, zumal der Versicherungsschutz
über die Gewerkschafts-
Mitgliedschaft minimal ist.
Wie bei Arbeits- und Wegeunfällen greift der Versicherungsschutz
auch beim Ehrenamt nur bei dieser Tätigkeit selbst
und auf den direkten Hin- und
Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit
(MdE) muß ebenfalls mindestens 20 % betragen. Bei
geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.
Bei unfallbedingter Invalidität, die beispielsweise
eine MdE von 18 % mit sich bringt, zahlt nur die private
Unfallversicherung, egal, wo der Unfall
passiert, im Beruf oder in der Freizeit. Und: Es wird eine
Kapitalzahlung erbracht, die es zum Beispiel ermöglicht,
notwendige Umbaumaßnahmen zu
bezahlen.
Die gesetzliche Unfallversicherung sieht die Zahlung einer
Rente vor.
Im Bereich der Freizeit außerhalb der beruflichen
bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit passieren nach wie vor
die meisten Unfälle. Hier bietet nur die private Unfallversicherung
Schutz, der die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen
sichert. Die private Unfallversicherung ist also ein absolutes
Muß!
Quelle: NÜRNBERGER Versicherung