Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
ist grundsätzlich für alle Personen bzw. Personengruppen empfohlen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt eigentlich das
gleiche Ziel wie die Unfallversicherung und zwar die Geldzahlung
bei der Invalidität. Unterschiede zwischen den beiden Arten der Invaliditätsversicherung
gibt es allerdings bei den Zahlungs-Modalitäten und beim Versicherungs-Umfang.
Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine monatliche
Rente gezahlt. Die Rente wird, im Gegensatz zur Unfallversicherung
nicht nur bei einer Invalidität durch Unfall sondern auch
bei Invalidität durch Krankheit gezahlt. Die Unfallversicherung
sichert Sie nur gegen das Risiko der Invalidität durch Unfall
ab. Im Klartext heißt dies: Falls Sie eine ausreichende
Berufsunfähigkeits-Versicherung haben, dann brauchen Sie keine
Unfallversicherung abzuschließen.
Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie ganz einfach und schnell auch im Internet beantragen. Um sicher zu gehen, dass Sie die für Sie passendste Versicherung finden empfehlen wir Ihnen immer vor der Antragsstellung einen kostenlosen Versicherungsvergleich zu machen. Wir haben für Sie im folgendem einige wichtige Punkte zusammengefasst, warum
Arbeitnehmer,
Selbständige und Freiberufler,
Beamte,
Schüler bzw. Studenten
sich gegen eine eventuelle Berufsunfähigkeit mit Hilfe einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung absichern sollten.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind für den Fall der Berufsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Eine zusätzliche Versicherung ist aber für alle Arbeitnehmer empfehlenswert, da die Leistungen für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind erheblich eingeschränkt wurden:
Arbeitnehmer, die weniger als 3 Stunden / Tag in einem Beruf tätig sein können erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
Personen, die zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag in einem Beruf tätig sein können werden die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten.
Als Beruf gilt hier jeder denkbare Beruf den eine Person noch für 3 bzw. 6 Stunden ausüben kann. Sollte ein Richter noch 3 oder 6 Stunden als Taxifahrer arbeiten können, so wird er die halbe Erwerbsminderungsrente oder in einigen Fällen sogar keine Rente erhalten. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist also über die gesetzliche Versicherung überhaupt nicht oder nichtausreichend abgesichert. diese Lücke kann aber günstig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Freiberufler bzw. Selbständige
Für Personen dieser Gruppe gibt es sogenannte berusständische Versorgungswerke. Die Versorgungswerke können in einigen Fällen bereits Leistungen für den Fall der Berufs-Unfähigkeit beinhalten. Wie Hoch die Leistungen ausfallen werden kann man bei der zuständigen Versorgungskammer nachfragen. Obwohl diese Leistungen in der Regel höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung sind, reichen sie dennoch oftmals nicht aus, um den gewohnten Lebens-Standard zu behalten.
Beamte
Beamte haben oftmals erst nach jahrzehnten Dienst einen Anspruch auf eine ausreichende Versorgung bei Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. Vor diesem Zeitpunkt ist allerdings die Versorgung auf keinem Fall ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu behalten. Es gibt viele Versicherungsunternehmen die auch eine Dienstunfähigkeits-Versicherung im Angebot haben. Somit ist eine Verweisung auf einen anderen Beruf ausgeschlossen.
Schüler bzw. Studenten
Schüler und Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Versicherungs-Leistungen im Fall einer Berufs-Unfähigkeit. Sie können sich allerdings gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit jederzeit privat absichern.
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