Warum ist die Rüruprente so wichtig?
Die Rüruprente ist eine spezielle Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Besonders interessant ist die Rüruprente für Selbständige mit einer hohen Steuerbelastung. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Rüruprente um einen Rentenvertrag wie bei der gesetzlichen Rente. Bei der Rüruprente ist dieser aber, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, kapitalgedeckt. Das bedeutet, dass die Sparanteile des Versicherten auf dem Kapitalmarkt angegelegt werden, um so die vom Versicherten gewünschte Deckungssumme zu erhalten. Der Versicherte darf sich den angesparten Geldbetrag nicht auf einmal auszahlen lassen, sondern erhält eine lebenslange Rente.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist anders strukturiert: Hier werden die vom Versicherten eingezahlten Beiträge bei Leistungsbezug wieder direkt ausgezahlt.
Die Vorteile der Rüruprente im Überblick:
- Staatliche Förderung
- Bei Arbeitslosigkeit (ALG II-Bezug) wird das im Vertrag angesparte Vermögen nicht berücksichtigt
- Rürupverträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden
- Während der Ansparphase müssen keine Abgeltungssteuer auf Zinsen gezahlt werden
- Flexible Sparmöglichkeit: niedrige bis hohe Monats- und Einmalbeiträge möglich
Die Nachteile der Rüruprente:
- Die Leistung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente (Kein Kapitalwahlrecht)
- Rentenzahlungen müssen gestaffelt versteuert werden (Kohortenprinzip).
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, verpfändert, verschenkt oder übertragen werden.
- Stirbt der Vertrags-Inhaber, verfällt das Kapital
- Wenn der Versicherte nach dem Beginn der Rentenphase stirbt ist nicht sicher, ob das angesparte Kapital dessen Angehörige erhalten (Rentengarantie gibt es nur bei einigen Anbietern)
- evtl. fallen zusätzliche Gebühren an
- keine Übertragung des Sparguthabens möglich
Voraussetzungen für die Rüruprente
- Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht verleihbar, veräußerbar und nicht kapitalisierbar
- bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
Beiträge aus Rürupverträgen und aus der gesetzlichen Rentenversicherung können steuerlich abgesetzt werden. Dabei steigt der absetzbare Anteil von 2005 (Einführungsjahr der Rüruprente) um jährlich 2 Prozentpunkte an.
| Steuerjahr | Steuerlich absetzbar | |
|---|---|---|
| Anteil | Betrag | |
| 2005 | 60 % | 2.520 Euro |
| 2006 | 62 % | 2.604 Euro |
| 2007 | 64 % | 2.688 Euro |
| 2008 | 66 % | 2.772 Euro |
| 2009 | 68 % | 2.856 Euro |
| 2010 | 70 % | 2.940 Euro |
| 2011 | 72 % | 3.024 Euro |
| 2012 | 74 % | 3.108 Euro |
| Bis 2025 jährlich 2%ige Steigerung | ||
| 2025 | 100 % | 4.200 Euro |
Fazit: Die Rüruprente ist die optimale Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige und besser verdienende Angestellte.

